AGB


  • 1. Leistungsbeschreibung des Service
    • 1.1 Die Albia Media GmbH (“Serviceprovider”) betreibt den Blogads-Service (“Service”). Dieser Service ermöglicht es Werbekunden (“Advertiser”), ihre Werbeanzeigen auf Werbeflächen einer oder mehreren Websites (“Sites”) anzuzeigen, die von den Betreibern dieser Sites (“Publisher”) verwaltet und zur Buchung über die Blogads Plattform unter www.blogads.de zur Verfügung gestellt werden. Diese Werbeanzeigen (“Werbemittel”) können in den auf der Blogads Plattform dargestellten Formaten geschaltet werden (z.B. Textanzeigen). Der Blogads-Service basiert auf einer von der Albia Media GmbH und Subunternehmern entwickelten und gehosteten Software. Personen (“Nutzer”) greifen über das Internet auf die Sites zu, auf denen die Werbeflächen vom Publisher angelegt sind. Daraufhin werden die Werbemittel angezeigt.
    • 1.2 Der Serviceprovider wird selbst nicht Vertragspartner der Verträge über die Schaltung der Werbemittel auf den Sites. Diese über die Blogads Plattform geschlossenen Verträge kommen ausschließlich zwischen Advertiser und Publisher zustande. Der Serviceprovider handelt auch nicht als Vertreter für eine dieser Parteien.
    • 1.3 Die detaillierten Richtlinien für Publisher und Advertiser (“Richtlinien”), in denen die Nutzung des Service beschrieben wird, finden Sie unter Richtlinien.
    • 1.4 Der Serviceprovider bewirbt den Service und die von dem Publisher angebotenen Werbeflächen online und offline nach eigenem Ermessen.
    • 1.5 Der Serviceprovider stellt den Service im Rahmen des aktuellen Stands der Technik zur Verfügung. Der Serviceprovider ist berechtigt, die Verfügbarkeit des Service zeitweilig einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Der Serviceprovider berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Kunden, wie z.B. durch Vorabinformationen bei geplanten Wartungsarbeiten. Der Service kann durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler, die der Serviceprovider nicht zu vertreten hat, sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen dem Serviceprovider nicht zuzurechnen sind (z.B. Viren, Ausfall von Netzen Dritter), unterbrochen oder beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die der Serviceprovider nicht zu vertreten hat, keine Rechte seitens der Advertiser oder Publisher begründen.
    • 1.6 Der Serviceprovider überprüft nicht die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel. Ebenso wenig überprüft der Serviceprovider die Inhalte der Sites der Publisher oder die vom Publisher über seine Site(s) auf der Blogads Plattform eingestellten Informationen.
    • 1.7 Soweit auf der Blogads Plattform im Zusammenhang mit Festpreisbuchungen (d.h. eine Werbebuchung auf einer bestimmten Platzierung zu einem festen Preis für eine feste Dauer) Informationen zu Page Impressions, Click-Rates und CPM der Sites oder ähnlichem angegeben werden, handelt es sich bei diesen Informationen nur um historische Durchschnittswerte. Insbesondere können Änderungen des Publisher an seiner Site zu anderen Werten führen, die noch nicht in diesen Durchschnittswerten abgebildet sind. Diese Informationen bilden daher zwar Anhaltspunkte für weitere Werbekampagnen, garantieren aber nicht, dass weitere Werbekampagnen gleiche oder ähnliche Werte erreichen.
    • 1.8 Der Serviceanbieter Blogadshat einen Dienstleister, die Novalnet AG, mit der Abwicklung der Zahlungen (Kreditkarte, Lastschriftverfahren) beauftragt. Zu diesem Zweck benötigt die Novalnet AG bestimmte, u.a. persönliche Informationen von Ihnen. Dabei handelt es sich um Ihren Namen und Ihre Anschrift, Kontonummer und Bankleitzahl oder Kreditkartennummer (einschließlich Gültigkeitszeitraum), Rechnungsbetrag und Währung sowie die Transaktionsnummer. Die Novalnet AG darf diese Informationen zum Zwecke der Zahlungsabwicklung verwenden und an uns weitergeben. Sie ist verpflichtet, die Informationen gemäß den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln.
  • 2. Anmeldung und Vertragsschluss
    • 2.1 Die Nutzung des Service durch den Publisher und den Advertiser (nachfolgend auch der “Kunde” oder die “Kunden”) setzt die Online-Anmeldung bei dem Serviceprovider voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Mit der Anmeldung kommt zwischen dem Serviceprovider und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung des Service (im Folgenden: “Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
    • 2.2 Mit der Anmeldung akzeptieren der Publisher und der Advertiser die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen regeln nicht nur die Vertragsbeziehung zwischen Publisher bzw. Advertiser und dem Serviceprovider, sondern gelten auch unmittelbar im Verhältnis zwischen Publisher und Advertiser in Bezug auf die Buchung und Schaltung von Werbemitteln auf den Sites.
    • 2.3 Die Anmeldung und Nutzung des Service ist nur juristischen Personen, rechtsfähigen Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei Blogads anmelden. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
    • 2.4 Der Service darf nur von Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Mit der Anmeldung versichert der Kunde, dass er die Plattform in seiner Eigenschaft als Unternehmer nutzt.
    • 2.5 Die vom Serviceprovider bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Kunde selbst verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu korrigieren.
    • 2.6 Bei der Anmeldung gibt der Kunde seinen Vor- und Nachnamen, E-Mailadresse und ein Passwort an. Der Kunde muss sein Passwort geheim halten und den Zugang zu seinem Nutzerkonto sorgfältig sichern. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten.
    • 2.7 Ein Vertrag zwischen einem Advertiser und einem Publisher über die Schaltung von Werbemitteln des Advertiser auf Sites des Publisher kommt wie folgt zustande:
      • 2.7.1 Der Advertiser kann sich auf der Blogads Plattform über die zur Verfügung stehenden Sites und Werbeflächen auf den Sites der einzelnen Publisher, die zur Auswahl stehenden Formate sowie die jeweiligen Preiskonditionen informieren.
      • 2.7.2 Auf der Basis dieser Informationen gibt der Advertiser unter Nutzung des Service über die Blogads Plattform ein verbindliches Angebot über die Schaltung seiner Werbemittel auf Werbeflächen des Publisher ab.
      • 2.7.3 Der Vertrag zwischen Publisher und Advertiser kommt zustande, wenn der Publisher dieses Angebot annimmt. Die Erklärung der Annahme durch den Publisher muss dem Advertiser nicht zugehen.
      • 2.7.4 Der Publisher ist nicht verpflichtet, Angebote des Advertiser anzunehmen. Möchte er jedoch ein Angebot ablehnen, so ist er verpflichtet, die Ablehnung innerhalb von 24 Stunden nach Zugang des Angebots – bzw. wenn das Angebot an einem Sams-, Sonn- oder Feiertag zugeht, bis zum Ablauf des darauf folgenden Arbeitstages – über die Ablehnungsfunktion auf der Blogads Plattform mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht innerhalb der vorstehenden Frist, so gilt das Angebot als vom Publisher angenommen. Der Publisher wird in der eMail, die das Angebot des Advertiser enthält, noch einmal ausdrücklich auf die vorstehende Ablehnungsfrist und ihre Folgen hingewiesen.
      • 2.7.5 Aufgrund der vorstehenden Ablehnungsfrist sollen Advertiser ihre Buchungsangebote möglichst mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin und nicht an Sams-, Sonn- und Feiertagen abgeben, da sonst die Einhaltung des gewünschten Werbebeginns nicht sichergestellt werden kann. Wurde das Angebot zu kurzfristig abgegeben, so wird die Werbung zum nächstmöglichen Termin geschaltet.
    • 2.8 Der Kampagnenzeitraum verlängert sich automatisch fünf Tage vor Ablauf um 30 Tage. Der Advertiser muss vor dem Ablauf dieser Frist eine Verlängerung aktiv ausschliessen. Dies wird durch das entfernen des Hakens (aut. Verlängerung) unter „Meine Buchungen“ gewährleistet.
  • 3. Besondere Geschäftsbedingungen für Publisher
    • 3.1 Der Publisher versichert, zu der Vermarktung der Sites, insbesondere der Schaltung von Werbung Dritter auf den Sites, berechtigt zu sein. Der Publisher ist für den Text, die Anpassung und die Richtigkeit des Inhalts der Sites verantwortlich, auf der die Werbeflächen angezeigt werden. Gleiches gilt für alle von ihm bereitgestellte Materialien und Informationen, die sich auf den Verkauf von Werbemitteln auf seinen Werbeflächen beziehen. Hierzu gehören u. a.:
      • (a) Erstellen von Werbeflächenbeschreibungen
      • (b) Einfügen von Werbeflächen-Javascript in die Website(s);
      • (c) Akzeptieren oder Ablehnen von Buchungsangeboten der Advertiser, die für die Werbeflächen eingereicht werden;
      • (d) Sicherstellen der Richtigkeit und Eignung des veröffentlichten Materials;
      • (e) Sicherstellen, dass der auf den Sites veröffentlichte Inhalt nicht die Rechte Dritter (insbesondere Marken- und Urheberrechte) verletzt, noch pornographisch, jugendgefährdend, diffamierend, beleidigend, gewaltverherrlichend, rassistisch, wettbewerbswidrig oder anderweitig rechts- oder sittenwidrig ist;
      • (f) Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes, insbesondere der Impressumspflicht.
      Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel, für die der Advertiser die alleinige Verantwortung trägt.
    • 3.2 Der Publisher verpflichtet sich, die auf der Blogads Plattform unter Richtlinien aufgeführten Richtlinien für Publisher einzuhalten.
    • 3.3 Der Publisher stellt den Serviceprovider und die Advertiser von allen Ansprüchen frei, die Dritte diesen gegenüber aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag geltend machen. Von diesem Freistellungsanspruch sind auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Serviceproviders und/oder des Advertiser gegen derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten bis maximal in Höhe der gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, umfasst. Der Advertiser bzw. der Serviceprovider werden den Publisher unverzüglich informieren, wenn Dritte derartige Ansprüche gegen sie geltend machen.
    • 3.4 Der Publisher hat die Möglichkeit, einen oder mehrere Standards in der Beschreibung seiner Werbefläche bezüglich der Akzeptanz oder Ablehnung von Buchungsangeboten zu definieren. Für abgelehnte Werbebuchungen kann der Publisher keine Kosten in Rechnung stellen.
    • 3.5 Soweit dem Publisher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar, ist der Serviceprovider berechtigt, Vorgaben und Kriterien bezüglich der Nutzung des Service festzulegen, z.B. die Maximalanzahl und die Art(en) von Werbemitteln, die auf einer Werbefläche oder auf der Site platziert werden, und den Speicherplatz, der dem Publisher maximal auf den Servern des Serviceproviders zugewiesen wird, wie oft (und wie lange) der Publisher innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf den Service zugreifen darf, Mindestverkehr und die Mindestantwortquote bezüglich der Site(s) und Werbeflächen des Publisher. Der Serviceprovider wird dem Publisher die Festlegung solcher Vorgaben und Kriterien mindestens vierzehn Tage vor ihrem Inkrafttreten per eMail mitteilen. Der Publisher ist berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Tag des Inkrafttretens der Vorgaben oder Kriterien mittels eMail innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen.
    • 3.6 Der Publisher verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden AGB, die vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbemittel für die vereinbarte Dauer auf den vereinbarten Werbeflächen zu platzieren. Die Platzierung der Werbemittel erfolgt nur für den vereinbarten Kampagnenzeitraum und/oder bis zur Erreichung der vereinbarten Höchstzahl an AdImpressions (Sichtkontakte der Internetnutzer zu Werbemitteln) oder an Klicks (Klicks der Internetnutzer auf die Werbemittel).
    • 3.7 Sollte der Publisher die Werbemittel vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums bewusst und ohne Einwirkung von höherer Gewalt entfernen, findet keine Auszahlung für den gebuchten Zeitraum statt. Für Bannerbuchungen zählt eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen, Artikelbuchungen müssen mindestens 12 Monate inklusive Link bestehen bleiben.
    • 3.8 Soweit der Publisher dem Advertiser für ein Werbemittel die Lieferung einer bestimmten Anzahl an AdImpressions oder Klicks innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesagt hat und die zugesagte Anzahl in diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert wurde, ist der Publisher nicht verpflichtet, das betroffene Werbemittel weiter zu schalten und die noch fehlende Anzahl an AdImpressions oder Klicks nachzuliefern.
    • 3.9 Der Publisher ist für die Festlegung der Preise der Werbeflächen verantwortlich, die für die Site-spezifische Platzierung von Werbemitteln zu einem Festpreis erhoben werden.
    • 3.10 Bei Buchungen durch eine Media-Agentur verpflichtet sich der Publisher, auf seine Preise branchenübliche Agenturrabatte (maximal 20%) zu gewähren. 50% dieser Kosten trägt der Publisher, die anderen 50% werden von dem Serviceanbieter Blogads getragen.
    • 3.11 Als Vergütung für die Erbringung des Service erhält der Serviceprovider eine prozentuale Beteiligung (“Provision”) an den Entgelten, die der Advertiser für die jeweilige Werbebuchung an den Publisher zu zahlen verpflichtet ist (nach vorherigem Abzug eventuell gewährter Rabatte). Die aktuelle Provision liegt bei 30%. Der Serviceprovider behält sich das Recht vor, die Provision basierend auf den Einnahmen des Publisher oder anderer von ihm definierter Faktoren jederzeit zu ändern. Der Serviceprovider wird dem Publisher solche Änderungen mindestens vierzehn Tage vor ihrem Inkrafttreten per eMail mitteilen. Ist der Publisher mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er den Nutzungsvertrag mit dem Serviceprovider innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung zum Tag des Inkrafttretens der Änderung per eMail kündigen.
    • 3.12 Die auf der Blogads Plattform angegebenen Preise für die Werbeschaltungen verstehen sich rein netto. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist auf diese Preise stets dann zu zahlen, wenn diese nach den gesetzlichen Bestimmungen anfällt. Gleiches gilt für die Provisionsbeträge.
    • 3.13 Der Serviceprovider wickelt die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr für die geschalteten Werbebuchungen mit dem Advertiser im Namen und im Auftrag des Publishers ab und stellt dem Publisher online eine Zusammenfassung der Aktivitäten auf ihren Werbeflächen zur Verfügung. Die Preise und die Provision werden auf der Grundlage der vom Serviceprovider gespeicherten Daten berechnet.
    • 3.14 Der Serviceprovider wickelt Zahlungen an den Publisher per Banküberweisung an das vom Publisher angegebene Konto ab. Die Auszahlung findet erst nach dem Ablauf des gebuchten Zeitraumes statt. Die Auszahlungen werden immer an dem ersten und dritten Mittwoch des Monats nach Ablauf der Kampagne ausgeführt. Eine Auszahlung an den Publisher kann erst dann erfolgen, wenn der Serviceprovider die Vergütung von dem Advertiser für die von dem Publisher erbrachten Leistungen vollständig erhalten hat.
    • 3.15 Zum Zwecke der Vermarktung und Bewerbung der Werbeflächen auf den Sites des Publishers räumt der Publisher dem Serviceprovider hiermit an allen vom Publisher zum Service hochgeladenen Inhalten (“Publisher-Content”) für die Vertragslaufzeit das nicht exklusive, nicht übertragbare, kostenlose und weltweite Recht ein, den Publisher-Content zu nutzen, insbesondere ihn in die Blogads Plattformen und Websites Dritter zu integrieren, dort darzustellen und Mitgliedern der Öffentlichkeit und geschlossener Nutzergruppen über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zum Zwecke der Nutzung zeitgleich oder sukzessive – auch auf Abruf – zugänglich zu machen und zu übermitteln sowie ihn zu diesen Zwecken zu vervielfältigen. Darüber hinaus ist eine Weitergabe des Publisher-Content an Syndication-Partner des Serviceproviders gestattet, wenn der Publisher der Platzierung von so genannten Network Ads auf seinen Sites zugestimmt hat. Außerdem kann der Serviceprovider aufbereiteten Publisher-Content für eigene Zwecke zurückbehalten und verwenden und diese Informationen an Advertiser und Geschäftspartner, Syndication-Partner, Sponsoren und andere Dritte weitergeben (z.B. zum Zwecke der Erstellung von Statistiken). Die Aufbereitung der Daten erfolgt dabei in anonymisierter Form, in der der Publisher-Content keinen Rückschluss auf einen bestimmten Publisher zulässt.
  • 4. Besondere Geschäftsbedingungen für Advertiser
    • 4.1 Der Advertiser verpflichtet sich, die vereinbarten und fälligen Entgelte zu bezahlen, die für die vertragsgemäße Schaltung der Werbemittel und sonstige in Anspruch genommene Dienste anfallen. Alle vom Publisher/Serviceprovider aufgeführten oder vom Advertiser eingegebenen Preise und Gebühren verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, rein netto. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe ist vom Advertiser auf diese Nettopreise dann zu zahlen, wenn diese nach den gesetzlichen Bestimmungen anfällt.

    • 4.2 Die vereinbarte Vergütung ist nach der Buchung an den Serviceprovider zu zahlen. Der Serviceprovider bietet dem Advertiser grundsätzlich die folgenden Zahlungsmöglichkeiten für die mit dem Publisher vereinbarte Vergütung an: Lastschriftverfahren oder Zahlung per Kreditkarte. 

    • 4.3 Der Serviceprovider misst die AdImpressions und Klicks auf die Werbemittel und stellt dem Advertiser für die Site-spezifische Buchung von Festpreisplatzierungen die relevanten Informationen einer Werbefläche (wie zum Beispiel die Anzahl der AdImpressions oder Klicks) zu Verfügung.

    • 4.4 Der Advertiser stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht Rechte Dritter (insbesondere Marken- und Urheberrechte) verletzen, noch pornographisch, jugendgefährdend, diffamierend, beleidigend, gewaltverherrlichend, rassistisch, wettbewerbswidrig oder anderweitig rechts- oder sittenwidrig sind. Außerdem stellt der Advertiser sicher, dass er berechtigt ist, die in seine Werbemittel integrierten Links auf andere Inhalte zu verwenden. Er trägt dafür Sorge, dass die Websites, auf welche die Werbemittel verlinken, den Vorgaben des Telemediengesetzes genügen, insbesondere die Impressumspflicht erfüllen.

    • 4.5 Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel rechts- oder sittenwidrige Inhalte aufweisen oder Rechte Dritter verletzen, haben der Publisher und/oder der Serviceprovider das Recht, diese Werbemittel solange zurückzuweisen oder die Werbeschaltung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Advertiser und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist oder es dem Advertiser gelingt, den Verdacht auszuräumen. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches oder gerichtliches Verfahren oder durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren induziert ist oder nachvollziehbare Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein solches Verfahren bald eingeleitet wird. Dasselbe gilt auch, wenn der Publisher und/oder der Serviceprovider von einem Dritten aufgefordert wird, die weitere Schaltung der Werbemittel zu unterlassen, weil diese rechts- oder sittenwidrig sei oder Rechte Dritter verletze, sofern der Anspruch des Dritten nicht offensichtlich und für Publisher bzw. den Serviceprovider erkennbar unbegründet ist. Der Publisher bzw. der Serviceprovider wird dem Advertiser die Zurückweisung oder Sperrung der Werbemittel unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.

    • 4.6 Ziffer 4.6 gilt entsprechend, wenn das vom Advertiser zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbemittel Links zu rechts- oder sittenwidrigen Inhalten oder zu Inhalten, die Rechte Dritter verletzten, enthält.

    • 4.7 Der Publisher und der Serviceprovider behalten sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Werbemitteln aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für den Publisher unzumutbar ist.

    • 4.8 Eine Überprüfungspflicht der Werbemittel und/oder von den Werbemitteln ausgehender Links samt der Linkinhalte durch den Publisher oder den Serviceprovider besteht nicht. Etwaige Überprüfungen des Publisher entbinden den Advertiser nicht von seiner Verantwortung für die Werbemittel und/oder die von den Werbemitteln ausgehenden Links samt der Linkinhalte.

    • 4.9 Der Advertiser sichert zu, die unter Richtlinien aufgeführten Richtlinien für Advertiser einzuhalten.

    • 4.10 In Bezug auf alle vom Advertiser über die Blogads Plattform eingereichten Werbemittel erteilt der Advertiser dem Serviceprovider das nicht-exklusive, übertragbare, weltweite Recht, diese Werbemittel für die vereinbarte Kampagnendauer auf den vereinbarten Sites und Werbeflächen zu integrieren, dort darzustellen und zu veröffentlichen und Mitgliedern der Öffentlichkeit und geschlossener Nutzergruppen über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zum Zwecke der Nutzung zeitgleich oder sukzessive – auch auf Abruf – zugänglich zu machen und zu übermitteln sowie die Werbemittel zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere auch das Recht zur Nutzung der Werbemittel:
      • im Rahmen von Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten, (z.B. Onlinedienste, elektronischen Push- und Pulldiensten, wie z.B. eMail, SMS, MMS);
      • jeweils unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger übertragungs- und Abruftechniken insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satelliten-Netze und Mikrowellen sämtlicher Verfahren (wie insbesondere GSM, GPRS, UMTS, WAN, LAN, WLAN, Breitband, etc.);
      • unter Verwendung sämtlicher Protokolle und Sprachen (insbesondere TCP-IP, IP, HTTP, WAP, HTML, c-HTML, XML etc.);
      • unter Einschluss der Wiedergabe, des Herunterladens und Speicherung auf beliebigen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären und mobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefonen und Personal Digital Assistants (PDA); und
      • - das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Werbematerial und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von § 53 UrhG dient.
      Die vorstehende Rechteeinräumung bezieht sich insbesondere auch auf an dem Werbematerial bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte, das Recht am eigenen Bild sowie Namens-, Titel-, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte. Der Advertiser versichert, Inhaber der vorstehend eingeräumten Rechte und zu ihrer Einräumung an den Serviceprovider und den Publisher berechtigt zu sein.
    • 4.11 Der Advertiser stellt den Serviceprovider und den Publisher von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese Dritten gegen den Serviceprovider und/oder den Publisher infolge einer Verletzung der Verpflichtungen des Advertisers aus diesem Vertrag geltend machen. Von diesem Freistellungsanspruch sind auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Serviceproviders und/oder des Publishers gegen derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten bis maximal in Höhe der gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, umfasst. Der Publisher und der Serviceprovider werden den Advertiser unverzüglich informieren, wenn Dritte derartige Ansprüche gegen sie geltend machen.
  • 5. Haftung
    • 5.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Serviceprovider lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Serviceprovider, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
    • 5.2 Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Serviceprovider , seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
    • 5.3 Unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
  • 6. Kündigung
    • 6.1 Jede der Parteien ist berechtigt, diesen Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos per eMail zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Serviceprovider liegt insbesondere vor, wenn:
      • der Publisher ihm keine richtigen, vollständigen und aktuellen Anmeldedaten zur Verfügung stellt oder falsche Information über die buchbaren Sites oder Werbeflächen angibt (z.B. falsche Domain);
      • der Publisher seine Verpflichtungen gemäß Ziffern 3.1 schuldhaft verletzt;
      • der Advertiser seine Verpflichtungen gemäß Ziffern 4.4 oder 4.10 schuldhaft verletzt;
      • der Publisher eMails versendet, ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers hierfür zu besitzen, um die Aufmerksamkeit von Nutzern oder Advertiser auf seine Sites und/oder Dienste zu lenken;
      • bei wiederholter schuldhafter Verletzung der Richtlinien für Publisher und Advertiser zur Nutzung des Services.
      • bei schuldhafter Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (z.B. unerlaubte Weitergabe personenbezogener Daten)
    • Die vorstehend benannten Gründe sind auch wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des vom Advertiser und dem Publisher geschlossenen Werbevertrages durch den Advertiser bzw. den Publisher.
    • 6.2 Jede Partei kann diesen Nutzungsvertrag mit einer Frist von fünf Tagen vor Ablauf des Buchungszeitraums ohne die Angabe von Gründen mittels eMail kündigen.
  • 7. Vertraulichkeit
    • 7.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für drei Jahre nach seiner Beendigung sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen über deren Angelegenheiten sowie sämtliche Informationen, die ihnen in Bezug auf die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, insbesondere Kunden- und Produktdaten, technische Daten wie Computerprogramme und Schnittstellen sowie Finanzdaten wie Umsätze, Margen und Einkaufbedingungen der jeweils anderen Partei (“Vertrauliche Informationen”), strikt vertraulich zu behandeln, nur für den Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und nicht Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei wird Vertrauliche Informationen nur an die Mitarbeiter und eingeschaltete Drittunternehmen weitergeben, deren Kenntnis dieser Vertraulichen Informationen zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und die im Umfang dieser Ziffer 7 zur Geheimhaltung dieser Vertraulichen Informationen verpflichtet wurden.
    • 7.2 Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine konkrete Information als vertraulich zu behandeln ist. Die empfangende Partei wird hinsichtlich der Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen zumindest diejenige Sorgfalt aufwenden und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, welche sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher Art aufzuwenden pflegt und mindestens die im Verkehr übliche Sorgfalt. Hierbei wird sie insbesondere adäquate Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung, Vervielfältigung und Nutzung treffen.

    • 7.3 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, (a) die der empfangenden Partei bei Bekanntgabe nachweislich bereits bekannt waren oder (b) die in diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren, sowie für Informationen, (c) von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vertrages ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei durch die Weitergabe der Informationen nicht ihrerseits eine gegenüber der bekannt gebenden Partei bestehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit verletzt hat, (d) bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass diese Informationen nach Abschluss des Vertrages ohne ihr Verschulden offenkundig wurden oder (e) die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen. Der Serviceprovider ist darüber hinaus berechtigt, den Advertiser und den Publisher in seiner Referenzkundenliste zu führen und diese an Dritte weiterzugeben und zu veröffentlichen.
  • 8. Verschiedenes
    • 8.1 Der Advertiser und der Publisher verpflichten sich, keine Geräte, Software oder Routinen zu verwenden, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Service oder die Ausführung von Aktivitäten auf den Servern des Serviceproviders stören könnten. Sie verpflichten sich weiter, keine Aktionen durchzuführen, die eine unnötige oder unverhältnismäßig große Belastung für die Hardware, Bandbreite oder Software des Service darstellen. Der Advertiser und der Publisher werden die Nutzung des Service durch andere nicht stören oder behindern. Sie verpflichtet sich außerdem, Informationen oder Materialien des Serviceproviders, die im Zusammenhang mit dem Service verwendet werden, nicht ohne Zustimmung des Serviceproviders zu ändern oder zu manipulieren. Ein Verstoß berechtigt den Serviceprovider zur fristlosen Kündigung.

    • 8.2 Die vorliegenden AGB sowie sämtliche zwischen dem Publisher und dem Advertiser abgeschlossene Buchungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts.

    • 8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand in Bezug auf alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag oder diesen AGB ist Hamburg.

    • 8.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.

    • 8.5 Personenbezogene Daten werden vom Serviceprovider ausschließlich für die Durchführung des Nutzungsvertrages verarbeitet und gespeichert. Sie werden in keinem Fall unbefugt an Dritte weitergegeben. 

    • 8.6 Der Serviceprovider behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per eMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Serviceprovider wird die Kunden in der eMail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.